Interessengemeinschaft
Schmutzwasserkanäle, Straßenausbau und Oberflächenentwässerung
in der Maschener und Horster Heide
  
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  Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Kosten für den Schmutzwasserkanal?
Eine ungefähre Rechnung können Sie für Ihr Grundstück aus den Angaben auf der Seite 'Schmutzwasser' machen. Als Faustregel gilt 12,58€ x Geschosszahl x Grundstücksgröße x 25%. Hinzu kommen allerdings noch die Kosten für das Verlegen der Abwasserrohre, der Reinigungsschächte, Druckprobe und Anschluss an den Übergabeschacht. Um eine genaue Vorstellung zu erhalten, müssen Sie sich ein Angebot von einem autorisierten Unternehmen unterbreiten lassen.

Wie hoch sind die Kosten für den Straßenausbau?
Eine ungefähre Rechnung können Sie für Ihr Grundstück aus den Angaben auf der Seite 'Straßenbau' machen. Als Faustregel gilt geschätzte Kosten/m² (Kosten abhängig von z.B. Straßenbreite, für den Straßenkauf aufgewendete Mittel, Anzahl bzw. Fläche der zu einem Abrechnungsgebiet gehörenden Grunstücke) x Grundstücksgröße.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Gemeinde die für Ihr Grundstück gültigen Kosten und Informationen zu erfragen.

Herr Pesel: 04105/55-235
Herr Sieg: 04105/55-265
Herr Winter: 04105/55-327

Ich kann das Geld nicht aufbringen, welche Möglichkeiten habe ich?
Antwort der Gemeinde (Antworten-zum-Fragenkatalog_2006_06_16): Für derartige Fälle der persönlichen Unbilligkeit (Zahlungsschwierigkeiten) sind in der Regel Stundungen und Ratenzahlungen möglich. Ein Beitragserlass kommt grundsätzlich nur bei sachlicher Unbilligkeit in Betracht. Eine Stundung wird u. a. bis zur absehbaren Fälligkeit von Festgeldern, Sparverträgen etc. gewährt. Da es jedoch immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, könnten nur wenige grundsätzliche Ausführungen gemacht werden. Je länger die vollständige Begleichung der Beitragsforderung herausgeschoben werden soll, desto höher sind die Anforderungen an die entsprechenden Nachweise über Einkommen, Vermögen und Belastungen. Für alle Stundungen sind grundsätzlich Zinsen in Höhe von 0,5% pro Monat auf den Restbetrag zu erheben.

Warum müssen Kanalbau und Straßenausbau gekoppelt werden?
Die Gemeinde sagt, dass sich durch die gemeinsame Ausführung der Schmutzwasserkanalbauarbeiten mit den Straßenbauarbeiten, bezogen auf den Straßenbau, ca. 25 – 33 % der Kosten für die Anwohner sparen lassen (Kanalbreite / Straßenbreite = 1,20 m / 4,75 m = 25 % und 1,20 m / 3,60 m = 33 %), da diese Kosten vom Landkreis getragen werden. Bei getrennter Ausführung würde der Straßenoberbau im Kanalbereich doppelt zu bezahlen sein, da man sich auf den endgültigen Straßenausbau zum Zeitpunkt der Kanalherstellung nicht einrichten kann.
Die Einsparungen beziehen also nur auf den Straßenbau, jedoch nicht auf die Kosten für den Ankauf der Straßen (dies wird wahrscheinlich der größte Anteil an den Straßenkosten) sowie die Oberflächenentwässerung. Auch ist uns die Gemeinde bis jetzt Angaben darüber schuldig, wie hoch der eingesparte Betrag in € ist.

 

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