Interessengemeinschaft
Schmutzwasserkanäle, Straßenausbau und Oberflächenentwässerung
in der Maschener und Horster Heide
  
  Home Impressum

Bauvorhaben Gemeinde
Allgemein
Schmutzwasser
Straßenausbau
Zeitplan

Interessengemeinschaft
Kurzübersicht
Treffen
Flugblätter
Schriftwechsel Gemeinde
Petition

Service
Häufige Fragen
Links
Downloads
Presse
Kontakte

 
  Die Interessengemeinschaft und ihre Forderungen

Wir sind ein Zusammenschluss politisch unabhängiger und engagierter Bürger, die sich für die Interessen der betroffenen Anlieger im Zuge des bevorstehenden Kanal- und Straßenausbaues sowie Oberflächenentwässerung einsetzen wollen.

Aufgrund der für uns unerwarteten und nicht nachvollziehbaren Informationen der Gemeinde, was Kosten und Vorgehensweise der Bauvorhaben anbelangt, hat sich im Mai 2006 diese Interessengemeinschaft gegründet. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung mit der Gemeinde zu finden. Dafür sammeln wir mehr inhaltliche und vor allem sachlichere Informationen, um uns gegen die Vorgehensweise der Gemeinde zu wehren.

Wer das Schreiben der Gemeinde Seevetal (Flyer_Gemeinde_2006_01 (1.2MB)) aufmerksam gelesen hat, wird sich vielleicht gefragt haben, warum neben der Herstellung der noch fehlenden Schmutzwasserkanäle für diejenigen Anwohner, die heute noch über keinen Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation verfügen (Träger der Maßnahme ist der Landkreis Harburg), ein flächendeckender Ausbau der Straßen (Träger der Maßnahme ist die Gemeinde Seevetal) erforderlich ist, den die Anlieger zusätzlich zu 90% der Kosten finanzieren sollen.

Damit hat es folgende Bewandtnis:
Das Erschließungsrecht bestimmt, dass die laufende Unterhaltung und die Instandsetzung der Straßen Sache der Gemeinde ist und damit keine beitragspflichtigen Maßnahmen darstellen. Die öffentlichen Kassen sind aber – wie Herr Bürgermeister Schwarz schreibt, leer. Erfolgt die Instandsetzung dagegen im Rahmen eines Straßenausbaues, z.B. durch Straßenverbreiterung oder Herstellung einer Oberflächenentwässerung hier in Kombination mit dem Ausbau des Schmutzwasserkanalnetzes, tragen die Kosten die Anlieger. Kurz gesagt: Der vorgesehene Straßenausbau dient allein dem Zweck, die Kosten für die vielerorts überfälligen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf die Anlieger abzuwälzen.

Der Hinweis auf das Trinkwasserschutzgebiet kann den vorgesehenen Straßenausbau nicht rechtfertigen. Denn diese Situation und damit im Zusammenhang stehende gesetzliche Erfordernisse bestehen, sofern es solche geben sollte (benannt werden diese insoweit nicht; lt. Bund der Steuerzahler besteht gemäß § 6 Wasserschutzgebietsverordnung Bestandsschutz) bereits seit 18 Jahren (!) unverändert. Wenn die Gemeinde hier also zwingenden gesetzlichen Handlungsbedarf sieht, der nach unseren bisherigen Erkenntnissen nicht existiert, erfüllt sie ausschließlich ihre eigenen Verpflichtungen.

Reale Vorteile für die Anlieger hat der geplante Straßenausbau nicht. Im Gegenteil, wie die vorliegenden Planungen für das zuerst betroffene Gebiet westlich des Alten Postweges zeigen: Im Zuge des Ausbaues, auf Kosten der Anlieger, soll die Asphaltdecke durch Betonsteinpflaster ersetzt werden, wodurch diese einer weit höheren Lärmbelästigung ausgesetzt werden.

Die Befestigung der Seiten durch die Herstellung der Oberflächenentwässerung wird dazu führen, dass weiterer wertvoller Baumbestand beschädigt bzw. vernichtet wird.

Die teilweise noch vorhandenen alten Asphaltdecken aus den 60er Jahren (sog. Pechstraßen) bedürfen einer sehr kostspieligen Sondermüllentsorgung, weshalb die auf die Bürger umzulegenden Kosten zusätzlich drastisch steigen.

Wir fordern daher:

  • Es darf keinen „flächendeckenden“ Straßenausbau im gesamten Gemeindegebiet geben.
  • Die Gemeinde hat ihren Unterhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtungen bezüglich der Straßen im Gemeindegebiet nachzukommen.
  • Es darf keine „flächendeckende“ Oberflächenentwässerung im gesamten Gemeindegebiet geben. Nur wenn im Einzelfall konkret Probleme bei der Oberflächenentwässerung aufgetreten sind, dürfen bei entsprechender Erforderlichkeit und Notwendigkeit in den direkt betroffenen Straßenabschnitten angemessene Maßnahmen zur Beseitigung der Oberflächenentwässerungsprobleme getroffenen werden.
  • Es darf keine Maßnahmenkoppelung zu Lasten der Anlieger wegen der damit verbundenen hohen Kostenbelastung geben.

Wird das Konzept wie angekündigt umgesetzt, müssen Sie als Anlieger je nach Grundstücksgröße damit rechnen, mit Kosten in einer oft fünfstelligen Größenordnung (ca. 10.000 – 30.000 €) belastet zu werden.

Auch würde der Heide- und Waldsiedlungscharakter in Horst und Maschen Heide endgültig zerstört, von den Verlusten und Folgeschäden am Baumbestand ganz zu schweigen.

Wir wollen unsere Forderungen im Wege der Petition bei der Gemeinde einbringen. Unterstützen Sie uns bitte auch im eigenen Interesse mit Ihrer Unterschrift. Je mehr Anlieger hinter uns stehen, desto mehr Gewicht hat unser Wort. Die Vertreter der Interessengemeinschaft werden Sie in den nächsten Tagen und Wochen aufsuchen, um Unterschriften zu sammeln.

Unabhängig von unseren Forderungen haben wir uns zum Ziel gesetzt, eine Kostenkontrolle auszuüben, um dazu beizutragen, dass die Kosten für die Anlieger so gering wie möglich gehalten werden. In diesem Zusammenhang bitten wir die Anlieger, ihre Grundstücksunterlagen auf Dokumente wie Schreiben, Beitragsrechnungen etc. über bisherige Erschließungsmaßnahmen durchzusehen und der Interessengemeinschaft für ihre Arbeit zur Verfügung zu stellen.

 

drucken